Bubatz in Ebersheim

Ab 1.4.2024 ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit nicht mehr strafbar. Ihr dürft nicht in 100m Sichtweite um die Eingänge von Schulen und Kitas kiffen, ebenso wenig in der Sichtweite von Spie- und Sportplätzen (aber mit bis zu 25g rumlaufen und aufhalten). Fussgängerzonen haben wir keine in Ebersheim, militärische Bereiche auch nicht. Ganz allgemein, benehmt euch nicht anders als vorher und triggert die Alkoholiker nicht zu sehr 🙂

Eventuelle, zu erwartende polizeiliche Kontrollen, nicht unterstützen. Niemals nicht mit der Polizei reden! Name, Adresse, fertig. Fragen nach der Herkunft des Cannabis unbeantwortet lassen bzw „Keine Angaben“ machen. Keinen freiwilligen Maßnahmen zustimmen (Fingerspiele, Laufen auf dem Strich, in die Augen blenden lassen). Wer einen geraucht hat, sollte 12 Stunden warten mit dem Fahren, besser mehr. Sowieso. Der Grenzwert für aktives THC im Blutserum wird wohl auf mindestens 3.5ng/ml Blutserum angehoben, das Abbauprodukt THC-COOH spielt bei der Bewertung von Langzeitkonsum keine Rolle mehr. Der Gelegenheitskiffer sollte damit keine Probleme bekommen, Dauerkonsumenten kennen ihren Arzt 🙂 Und niemals nicht Alkohol und Cannabis gemeinsam einnehmen, und dann Auto fahren. Verträgt sich eh nicht, und gibt richtig auf die Fresse, wenn es getestet wird. Gehört sich auch nicht

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